Rechtsschutz
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:
>> Die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes.
>> Zeugengeld/Sachverständigenhonorare (nicht für außergerichtliche Privatgutachten)
>> Gerichtskosten
>> Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 € - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Überwiegend werden Selbstberteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 € je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden. Die von manchen Rechtsschutzversicherungen verwendete Klausel nach der eine höhere Selbstbeteiligung gelten soll, wenn der Versicherte einen anderen als einen von der Versicherung empfohlenen Rechtsanwalt wählt, ist nach einem Urteil des OLG Bamberg unwirksam. Gegen dieses Urteil läuft die Revision beim BGH.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören.
Grundsätzlich gilt: Minderjährige Kinder sind mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, wenn sie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit aufgenommen haben. Bei volljährigen Kindern endet die Mitversicherung bei manchen Versicherern mit den 25. oder 27. Geburtstag. Für volljährige Kinder besteht jedoch grundsätzlich kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs (Verkehrsrechtsschutz). Manche Versicherer haben auch den Verkehrsrechtschutz für volljährige mitversicherte Kinder ohne Mehrkosten inklusive.
Für viele Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer "Wartezeit" von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Für plötzliche Fälle (z.B. Verkehrsunfall) wirkt die Versicherung ohne Wartezeit.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutzversicherung