Betriebsschließung

Wenn der Verdacht besteht, dass durch einen Betrieb gefährliche und ansteckende Krankheiten (z.B. Typhus oder Salmonellen) verbreitet werden, können die zuständigen Behörden - wegen der großen Gefahr, die für die Allgemeinheit besteht - jeden Betrieb schließen. Insbesondere lastet dieses Risiko auf Betrieben, die Lebensmittel verarbeiten, herstellen, verkaufen oder sonst an Verbraucher abgeben.

Krankheitserreger können auf viele Arten in den Betrieb gelangen, etwa durch Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Waren oder Rohstoffe. Selbst größte Sorgfalt und peinlichste Sauberkeit schützen nicht davor. Wird ein Betrieb behördlich geschlossen, kann dies die Existenz des Betriebes gefährden. Vor den wirtschaftlichen Folgen schützt die Betriebsschließungsversicherung. Durch diese werden dem Betriebsinhaber die entstehenden finanziellen Nachteile ausgeglichen.


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Kurt Nonnenberg
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